Mit dem Gesetz zur Gewährung von Sozialunterstützung (Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG) wurden das Steiermärkische Sozialhilfegesetz, das Steiermärkische Wohnunterstützungsgesetz, das Steiermärkische Grundversorgungsgesetz und das Steiermärkische Behindertengesetz geändert. Die Änderung von § 4 Abs. 3 Z 5 StBHG sieht vor, dass einzelne Hilfeleistungen auch als Geldleistung zuerkannt werden können.
Die Sozialwirtschaft Steiermark. Für Menschen mit Behinderung. bezieht als Interessensvertretung der Dienstleistungsunternehmen in einem Positionspapier zu dieser Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes Stellung.
Positionspapier_Geldleistung und Einsatz von Laien in der Behindertenarbeit