Geldleistung und Einsatz von Laien in der Behindertenarbeit

Mit dem Gesetz zur Gewährung von Sozialunterstützung (Steiermärkisches Sozialunter­stütz­ungs­gesetz – StSUG) wurden das Steiermärkische Sozialhilfegesetz, das Steiermärkische Wohn­unter­stütz­ungs­gesetz, das Steiermärkische Grund­versor­gungsgesetz und das Steiermärkische Behin­der­ten­gesetz ge­ändert. Die Änderung von § 4 Abs. 3 Z 5 StBHG sieht vor, dass einzelne Hilfeleistungen auch als Geldleistung zuerkannt werden können.

Die Sozialwirtschaft Steiermark. Für Menschen mit Behinderung. bezieht als Interessens­ver­tretung der Dienstleistungs­unter­nehmen in einem Positionspapier zu dieser Novel­lie­rung des Steiermärkischen Behinderten­gesetzes Stellung.

Positionspapier_Geldleistung und Einsatz von Laien in der Behindertenarbeit