Als Sozialwirtschaft Steiermark. Für Menschen mit Behinderung. begrüßen wir die neue Richtlinie des Sozialministeriums „Inklusive Arbeit“ und sehen damit eine jahrelange Forderung nach Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung umgesetzt.
Die neue Richtlinie zielt darauf ab, den Betroffenen eine faire Entlohnung, sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Pensionsansprüche zu bieten. Dies sind entscheidende Schritte, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre finanzielle Unabhängigkeit zu stärken.
Die zentralen Förderkriterien, wie echte Arbeitsverträge und ein den Lebensunterhalt sicherndes Entgelt, sind wesentliche Voraussetzungen für eine gerechte und inklusive Arbeitswelt und stellen somit eine wichtige Investition in die Zukunft dar!