Menschen mit Behinderung können ab 2024 in Pension gehen

Wir begrüßen die Neuregelung im Steiermärkischen Behindertengesetz, womit es Menschen mit Behinderung in Tagesstätten ab 2024 möglich gemacht wird, in Altersteilzeit oder Pension zu gehen. Eine entsprechende Novelle der BHG-Verordnung hat die Landesregierung auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus Ende Dezember beschlossen.

Damit wurde eine wichtige Forderung von Menschen mit Behinderung und der Sozialwirtschaft Steiermark. Für Menschen mit Behinderung. umgesetzt.

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