Bis zum 21. Juni 2022 konnten Stellungnahmen zu den ersten Begutachtungsentwürfen eingebracht werden, die im Rahmen der Pflegereform auf die angespannte Personalsituation abzielen.
Die Sozialwirtschaft Steiermark. Für Menschen mit Behinderung. hat sich – wie viele andere Organisationen und Stakeholder – dafür ausgesprochen, dass auch BehindertenbegleiterInnen bei der Entgelterhöhung für Pflege- und Betreuungspersonal berücksichtigt werden. Die Kritik hat Gehör gefunden: Laut Beschluss des Nationalrates im Juli 2022 zählen nun Angehörige aller Sozialbetreuungsberufe und damit auch BehindertenbegleiterInnen zum Empfängerkreis und bekommen 2022 und 2023 mehr Gehalt.