Viele Menschen mit kognitiven bzw. psychischen Beeinträchtigungen leben in Einrichtungen der „Behindertenhilfe“ oder in Pflegeheimen. Ihr Alltag wird häufig durch institutionalisierte Abläufe geregelt. Das führt zu Fremd- statt Selbstbestimmung und Ausgrenzung statt Teilhabe.
Institutionalisierte Lebensformen widersprechen klar den Grundsätzen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Sozialwirtschaft Steiermark – Für Menschen mit Behinderung tritt daher für einen Prozess der Deinstitutionalisierung ein, der gemeinsam mit der Landesregierung und den zuständigen Behörden vorbereitet und umgesetzt wird.
Das Positionspapier der Sozialwirtschaft Steiermark – Für Menschen mit Behinderung gibt Anstöße, wie ein solcher Prozess gestaltet werden könnte:
Positionspapier_Über Institutionen und den Prozess der Deinstitutionalisierung